Satzglieder

Als Satzglieder bezeichnet man in der Grammatik die Bestandteile, in die der Satz „unmittelbar“ (auf oberster Ebene) zerlegt werden kann.

Andere Begriffe sind auch "Satzteile" oder "Satzkonstituenten".

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Merke

Ein grammatikalischer Satz besteht mindestens aus:
einem Subjekt und einem Prädikat.
Zudem kann der Satz noch durch verschiedene andere Satzglieder (z. B. Objekte) ergänzt und ausgeweitet werden.

Die Umstellprobe

Von einem Satzglied spricht man nur, wenn man den deutschen Satz so umbilden kann, dass die Wortfolge an den Anfang eines Aussagesatzes verschoben werden kann und sich dabei der Sinn des Satzes nicht (wesentlich) ändert.

Beispiele